UNSERE AGB
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.UNSERE AGB
UNSERE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Firma Acryl Innovations GmbH
§ 1 Geltungsbereich
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fa. Acryl Innovations GmbH (nachfolgend Verkäufer genannt) erfolgen ausschließlich – auch für alle Folgegeschäfte – aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Hinweisen des Käufers auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Lieferbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt insbesondere für eventuelle Abwehrklauseln gegenüber dem
Eigentumsvorbehalt des Verkäufers.
§ 2 Vertragsschluss
Unsere Angebote sind, sofern nicht schriftlich anderes vereinbart wird, grundsätzlich freibleibend
hinsichtlich Ausführung, Menge, Preis, Lieferzeit und Liefermöglichkeit. Die Angebotsunterlagen bleiben unser Eigentum. Unsere Geschäftspartner verzichten bezüglich der Angebotsunterlagen auf jedes Zurückbehaltungs- und Besitzrecht. Lieferverträge kommen entweder durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung, nach schriftlicher Bestellung des Käufers, oder durch unsere Lieferung zustande.
Alle mündlichen, insbesondere auch telefonischen Neben- und Ergänzungsabreden, auch solche über die Ausführung der Bestellung, bedürfen zur Gültigkeit unserer gesonderten schriftlichen Bestätigung. Unser Schweigen auf nachträgliche Abänderungs- und / oder Ergänzungswünsche bedeutet Ablehnung.
Vertreter sind weder zur Auftragsbestätigung noch zum Inkasso berechtigt. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte, Farben oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Die Abtretung der Rechte und / oder die Übertragung der Verpflichtung des Käufers aus dem Kaufvertrag sind ohne die schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht zulässig.
§ 3 Verkaufspreise
Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ab Lager Rosenheim ohne Skonto und sonstige Nachlässe zuzüglich der gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuer, deren Höhe bei Änderungen des Umsatzsteuergesetzes an den im Zeitpunkt der Lieferung maßgeblichen Steuerbetrag anzupassen ist. Vereinbarte Nebenleistungen (z. B. Anlieferungen) werden gesondert berechnet. Maßgebend sind die am
Liefertag gültigen Preise. Liegen zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate, so gelten die zur Zeit der Lieferung gültigen Preise des Verkäufers.
§ 4 Zahlungsmodalitäten
Sämtliche Forderungen des Verkäufers werden mit Lieferung zur Zahlung fällig. Zahlungen haben innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum und für uns spesenfrei zu erfolgen. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich der aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten verwendet.Die Annahme der Schecks erfolgt nicht an Erfüllungs Statt, sondern nur erfüllungshalber. Ist der Käufer Unternehmer, hat er während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu
machen behalten wir uns vor. Zu den Unternehmern in diesem gem. der gesetzlichen Regelung des § 14 BGB verstandenen Sinne gehören auch Universitäten und andere natürliche oder juristische Personen, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Bei Zahlungsverzug oder dem Verkäufer bekannt werdender Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Käufers, insbesondere Moratorium oder Insolvenzverfahren, ist der Verkäufer außerdem berechtigt, alle noch nicht fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort geltend zu machen und die sofortige Herausgabe der Eigentumsvorbehaltsware zu verlangen. Die Zurückhaltung von Zahlungen durch den Käufer ist ausgeschlossen, sofern Anspruch und Gegenanspruch nicht auf demselben Vertragsverhältnis
beruhen. Die Aufrechnung des Käufers mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, dass diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet Wechsel anzunehmen; werden sie dennoch in Zahlung genommen, trägt der Käufer die anfallenden Bank-, Diskont- und Einziehungsspesen.
§ 5 Auftragsstornierung
Die Auftragsstornierung durch den Käufer ist nur mit der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer
möglich. Bei Auftragsstornierung wird eine Stornierungsgebühr von 35 % des Netto-Gesamtpreises
bei Serienprodukten fällig. Im Falle einer nicht im Katalog geführten Spezialanfertigung werden 50 % des Nettogesamtpreises fällig, oder die bis dahin real entstandenen Kosten plus 25 %, je nachdem welcher Betrag der größere ist. Der Verkäufer kann jederzeit einen Auftrag ohne Stornierungsgebühr oder jede andere Verpflichtung auf Zahlungen oder Schadensersatz stornieren, sofern die Produktion einer Ware, aus welchen Gründen auch immer, nicht möglich ist.
§ 6 Lieferung
Die vom Verkäufer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und / oder aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen etc. seien sie beim Verkäufer oder seinem Lieferanten eingetreten), hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Wiederanlauffrist hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Verkäufer ist zu jeder Zeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Kommt der Käufer mit der Abnahme der Ware in Verzug, so behalten wir uns vor, sie auf seine Kosten und Gefahr einzulagern oder nach einer entsprechenden angemessenen Nachfristsetzung wahlweise Schadenersatz in Höhe von 25 % des Nettoeinkaufspreises zu verlangen. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der tatsächliche Schaden niedriger ist.
Ebenso kann der Verkäufer bei von ihm selbst unverschuldeter nicht richtiger und / oder termingerechter Selbstbelieferung von Seiten seiner Zulieferanten vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, ohne dass der Käufer hieraus Schadensersatzansprüche ableiten könnte. Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer
Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges,
insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung
und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jeglicher Art, sind ausgeschlossen.
§ 7 Änderungsvorbehalt
Abweichungen in Struktur und Farbe gegenüber Katalogabbildungen und Musterstücken bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und handelsüblich sind.
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktions- oder Modelländerungen vorzunehmen,
sofern es sich um handelsübliche oder solche Abweichungen handelt, die für den Käufer lediglich zumutbare und geringfügige Modifizierungen bedeuten (z. B. geringe Farb- und Formunterschiede).
§ 8 Gefahrübergang
Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an
den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person
oder Organisation auf den Käufer über. Dies gilt auch wenn Anlieferung vereinbart ist. Zu den Unternehmern in diesem gem. der gesetzlichen Regelung des § 14 BGB verstandenen Sinne gehören auch Universitäten und andere natürliche oder juristische Personen, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung erst mit der Übergabe auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Verzug der Annahme ist.
§ 9 Eigentumsvorbehalt und Forderungssicherung
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Zahlung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen und der im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand noch bestehenden Forderungen unser Eigentum. Eine Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren ist dem Käufer nur in regelmäßigem
Geschäftsverkehr gestattet, insbesondere dürfen unsere Waren weder verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden. Von der Sicherungsübereignung eines gesamten Warenlagers sind unsere Waren durch ausdrückliche Erklärung gegenüber dem Sicherungsnehmer auszuschließen. Bei Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen hat der Käufer uns sofort zur Durchsetzung unserer Eigentumsrechte zu benachrichtigen und zu unterstützen. Wird unsere Ware vor voller Bezahlung durch den Käufer von ihm weiterveräußert oder sonst an Dritte abgegeben, gleichgültig, ob in Verbindung mit Sachen Dritter oder in unverändertem oder bearbeitetem Zustand, so tritt der Käufer bis zur Höhe unserer Kaufpreisforderung schon jetzt sämtliche ihm gegen seine Abnehmer zustehenden Forderungen in voller Höhe mit unserem Einverständnis an uns ab. Der Käufer bleibt solange zur Einziehung der abgetretenen Forderung im eigenen Namen ermächtigt, als er seinen vertraglichen Verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß
nachkommt. Andernfalls sind wir zur Anzeige und zur Eintreibung der abgetretenen Forderungen im eigenen Namen befugt, allerdings nicht verpflichtet. Wirkt der Käufer in unzuverlässiger Weise auf die Ware ein oder wird uns nach Auslieferung eine Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Lage (z. B. Zahlungseinstellung, Wechsel- oder Scheckproteste, Moratorium, Insolvenzantrag, schlechte Auskünfte) bekannt, können wir sofort die Ermächtigung zur Veräußerung unserer Vorbehaltsware bis zu deren
vollständigen Bezahlung widerrufen und die Sicherstellung der Ware verlangen. Zahlt der Käufer trotz Ermächtigungswiderruf, Sicherstellungsverlangen und Fälligkeitsstellung nicht binnen einer Nachfrist von zwei Wochen, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Käufer hat die Vorbehaltsware einredelos an uns herauszugeben. Auf unser Verlangen erteilt der Käufer zur Durchsetzung unserer Rechte gegen seine Abnehmer die erforderlichen Auskünfte und händigt uns die benötigten Unterlagen aus.
§ 10 Gewährleistung
Der Verkäufer leistet für Mängel zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Käufer Verbraucher, hat er die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher ist. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer nach seiner Wahl Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen. Das Rücktrittsrecht steht ihm aber bei geringfügiger Vertragswidrigkeit und nur bei geringfügigen Mängeln nicht zu. Ist der Käufer Unternehmer, hat er offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Zu den Unternehmern in diesem gem. der gesetzlichen Regelung des § 14 BGB
verstandenen Sinne gehören auch Universitäten und andere natürliche oder juristische Personen die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Die Beweislast für die rechtzeitige Absendung der Anzeige und für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere die Mängel selbst, trifft den Käufer, wenn er Unternehmer ist. Verbraucher sind verpflichtet, dem Verkäufer innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragwidrige Zustand festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich zu unterrichten. Für die Rechtzeitigkeit der Unterrichtung ist der Zugang der Anzeige bei uns entscheidend. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache. Wählt der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, so steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt er nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware bei ihm, sofern dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache, es sei denn, dass die Vertragsverletzung von uns ausschließlich und alleine verursacht wurde. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt sie zwei Jahre ab Ablieferung der Ware, bei gebrauchten Sachen ein Jahr. Erfolgt keine rechtzeitige Mangelanzeige, so gilt jedoch die o. g. Ausschlussregelung.Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Garantien im Rechtssinne erhält der Käufer durch uns nicht.
§ 11 Haftung
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ist unsere Haftung, auch die für unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren nach Ablauf eines Jahres ab Ablieferung bzw. Übergabe, es sei denn, dass Arglist vorwerfbar ist.
§ 12 Anwendbares Recht – Gerichtsstand – Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Käufern und Verkäufer gilt deutsches Recht. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung. Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person es öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Streitigkeiten ist Rosenheim. Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist sodann durch eine solche zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.
Gültig ab September 2011
